Verwaltungsrecht
Vermehrt kommt es zu Auseinandersetzungen mit Behörden. Dies kann sowohl eine negative Zuverlässigkeitsüberprüfung bei den (Landes-) Luftsicherheitsbehörden sein. Ebenso kann es aber auch vorkommen, dass das Luftfahrt-Bundesamt eine Entscheidung zuungunsten einer Stelle trifft (bekannter Versender, reglementierter Beauftragter bzw. Lieferant). Auch zugelassene LBA-Ausbilder kann dies treffen.
Zivilrecht
Auch zivilrechtliche Steitigkeiten nehmen seit Jahren zu. Erfahungsgemäß erfüllt der Lagerhalter nicht die Erwartung des Herstellers und es kommt zum Streit. Ebenso kann auch ein Eingreifen der Behörde Einfluss auf die wirtschaftliche Ausgestaltung nehmen.
Mitunter kommt es vor, dass „sichere“ Luftfrachtsendungen unsicher werden und Kontrollen zugeführt werden müssen. In selben Zug kommt dann die Kostenfrage auf.
Aufgrund meiner langjährigen bundesweiten Erfahrung in der Luftsicherheit kann ich als zugelassener Anwalt derartige Streitigkeiten rechtlich einsortieren und die weiteren Schritte für Sie gehen.