Leistungen

Entsendeverträge / Immigrationsrechtliche Belange

  • Beratung bei einreise- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen
  • Antragstellung bei den inländischen Behörden (für Inpatriates)
  • Begleitung bei Behördengängen (für Inpatriates)
  • Hilfeleistung bei Antragstellung im Ausland
  • Entwurf von Entsendeverträgen
  • Beratung bei Entsendekategorien (Nettolohnvereinbarung, etc.)
  • Gesamtkosten-Berechnung der Entsendung vor Beginn der Entsendung

Die Aufnahme einer Tätigkeit im Ausland ist regelmäßig mit Besonderheiten verknüpft. Oft finden selbst berufserfahrene Personalverantwortliche veränderte Vorschriften, Strukturen, Prozesse und Situationen vor. Die nahezu jährliche Änderung allein der inländischen Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften ist kaum zu bewältigen. Kommen dann noch internationale und nationale Vorschriften des Ziellandes gepaart mit den Besonderheiten des Mitarbeiters hinzu, vergrößert sich die Wahrscheinlichkeit einer Fehlerquelle.

Als hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei auf dem Gebiet internationale Personaleinsätze/ Global Mobility stehen wir Ihnen als umfassende Berater zur Seite. Unsere Beratung unterstützt dabei die jeweilige Abteilung (Steuer/Personal), ohne dass es struktureller Änderungen bedarf.
Wir bieten Ihnen ein großes Leistungsspektrum:

  • Workshops zur unternehmensspezifischen Entsendung
  • Übernahme einzelner Projekte
  • Komplettes Expatriate-Management

Sozialversicherung

  • Antragstellung über den Verbleib im inländischen Sozialversicherungssystem
  • Antragstellung von Ausnahmevereinbarungen
  • Beratung in allen Sozialversicherungsfragen im Heimat- und Gastland
  • Feststellung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts während des Auslandsaufenthalts
  • Begleitung des Wechsel in ein ausländisches Sozialversicherungssystem
  • Beratung bei Rentenanrechnung im Ausland
  • Beratung bei Elterngeld, Kindergeld, Kurzarbeitergeld während der Auslandsentsendung
  • Antrag auf Rückerstattung von Rentenbeiträgen

Unternehmen

Häufig stehen sich steueroptimale und sozialversicherungsoptimale Lösungen bei Auslandsentsendungen diametral gegenüber. Die Sozialversicherungspflicht kann mitunter bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten wechseln. Die speziellen europäischen Verordnungen bzw. bilaterale Sozialversicherungsabkommen beeinflussen den Verbleib im bisherigen Sozialversicherungssystem.

Wir beraten Sie ganz konkret. Häufig finden sich Lösungen, die für das Unternehmen kostengünstiger sind, dem Mitarbeiter jedoch ein Mehr an sozialer Absicherung gewährt.

Privatkunden

Als Local Hire verbringen Sie längere Zeit in einem anderen Land? Dann stellt sich meist die Frage, ob eine spätere Rückkehr als möglich erscheint oder der Wechsel in ein neues Sozialversicherungssystem vollzogen wird. Dabei steht Ihre Altersvorsorge verbunden mit der Anrechnung der bereits gezahlten Rentenbeiträge an erster Stelle. Gerne stehen wir Ihnen hierbei beratend zur Seite.

Lohnsteuer

  • Beratung bei der Gehaltsabrechnung
  • Implementierung der Gehaltsabrechnungen für Expatriates
  • Antrag auf Lohnsteuerbefreiung
  • Nettogehaltsermittlung
  • Durchführung des Lohnsteuerabzuges bei beschränkt Steuerpflichtigen

Gehaltsabrechnungen in Verbindung mit internationalen Entsendungen werfen erfahrungsgemäß viele Fragen auf. Die Einbehaltungspflicht des Arbeitgebers gewinnt an Bedeutung. Die Lohnbuchhaltung muss darüber hinaus auch eine Qualifikation der Gehaltsbestandteile zu den inländischen/ausländischen Einkünften vornehmen.

Wir helfen Ihnen, eine korrekte Abrechnung zu gewährleisten. Wir beraten und unterstützen Sie bei der Implementierung der Lohnabrechnungen. Wir prüfen regelmäßig Ihre Abrechnungen für das Inland.

Somit ist für Ihr Unternehmen eine korrekte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung in Deutschland sichergestellt. Probleme bei späteren Betriebsprüfungen können im Voraus vermieden werden.

Einkommensteuer – oder wo besteht eine Steuerpflicht

  • Erstellen der Einkommensteuererklärungen im Inland
  • Beratung bei Steueroptimierung vor Auslandsaufenthalten
  • Hilfeleistung bei der Erstellung ausländischer Steuererklärungen
  • Gewinnermittlung für freiberufliche bzw. gewerbliche Tätigkeiten
  • Erstellen von „Aufgabebilanzen“ für Freiberufliche
  • Einreichen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt
  • Prüfung und Zusenden des Einkommensteuerbescheides

Die Globalisierung und die Internationalisierung der Berufstätigkeit haben dazu geführt, dass einzelne Staaten eine unübersichtliche Flut von Steuervorschriften erlassen haben. Um sich dennoch zurechtzufinden, muss man alle konkreten Einzelfälle für die Besteuerungszuordnung kennen. Durch den Wechsel in ein anderes Land wechselt unter bestimmten Voraussetzungen zugleich das Besteuerungsrecht. Doppelbesteuerungsabkommen und die nationalen Vorschriften der jeweiligen Staaten sind zu beachten. Oftmals sind Belege des einen Staates als Nachweis der Versteuerung dem anderen Staat vorzulegen.

Auch hier stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite:

Wir erstellen für Sie Ihre Einkommensteuerklärung. Wir bieten Ihnen eine individuell optimierte Steuerberatung. Und wir finden für Sie somit auch die steuerlichen Privilegien.

Steuerausgleichsberechnung / Variable Gehaltsbestandteile

  • Entwurf einer Steuerausgleichsrichtline
  • Beratung zur Nettolohnvereinbarung
  • Tax Protection Berechnung
  • Durchführung von Steuerausgleichsberechnungen
  • Berechnung der Steuerlast
  • Stock Option Berechnung sowie Aufteilung bei Auslandsaufenthalt

Aktienoptionen bzw. variable Vergütungsbestandteile für Führungskräfte sind motivierende Anreize. Die Berücksichtigung bei Auslandsentsendungen wirft regelmäßig Fragen auf. Oftmals kann eine Entsendung steuerliche Vorteile für den Expatriate bringen.

Aber auch wenn die Entsendung für Ihren Mitarbeiter einen steuerlichen Nachteil zur Folge hat, kann der Arbeitgeber diesen ausgleichen. Hierfür gibt es verschiedene Optionen. Wir helfen Ihnen bei der Berechnung. Fragen Sie uns.