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ARW-Seminar - "Grundlagen des Rechts im Lichte der Luftsicherheit"

Zum Thema

Die Mehrzahl der Luftsicherheitsbeauftragten bzw. die Personen, die Verantwortung in der Luftsicherheit übernehmen, stehen vor der Thematik des Rechts oftmals hilflos dar. Das Thema ist äußerst komplex. Die verantwortlichen Behörden verweisen auf Paragrafen im Gesetz bzw. sprechen im unverständlichen Verwaltungsrechtsfachjargon. Der Weg zur Rechtsabteilung im eigenen Unternehmen ist oftmals lang und zäh. Die abstrakte Antwort ist oftmals ebenso nebulös in Worthülsen gekleidet. Praxisnahe Tipps und Empfehlungen sind selten.

Das das Thema Luftsicherheit wurde bislang stiefmütterlich behandelt. Eine Einbettung in deutsches Recht fand nur in Einzelfällen statt. Mit der Einführung des geänderten Luftsicherheitsgesetzes im März 2017 und mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (= DSGV) im Mai 2018 ist das Thema "Luftsicherheit" in der deutschen Rechtssystematik angekommen. Beispielhaft hierfür steht das Einreichen eines Antrags auf Erteilung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch einen Beteiligten der sicheren Lieferkette (und somit die Datenerhebung) für einen externen Mitarbeiter.

Dieses Seminar beleuchtet das Thema Luftsicherheit vor allem in den anderen Rechtsgebieten, wie etwa Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Datenschutz und zeigt typische Haftungsfallen auf.

Ferner vermittelt das Seminar die Handhabung der Luftsicherheit in anderen Europäischen Mitgliedstaaten sowie der einfliegenden Luftfracht (sogenanntes ACC3-Verfahren).

Zielgruppe

Alle Mitarbeiter, Luftsicherheitsbeauftragte, Personalabteilung, Rechtsabteilung, Betriebsrat, Sicherheitsverantwortliche und Führungskräfte von Unternehmen, die mit Luftsicherheit zu tun haben.

Inhalt des Seminars:

  • Überblick über die deutsche Rechtssystematik
  • Anwendungsvorrang der EUVO 2015/1998
  • Auswirkungen der Luftsicherheit auf weitere Rechtsgebiete
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Antragsverfahren von Zuverlässigkeitsüberprüfungen
  • Haftungsfragen
  • ACC3-Verfahren
  • Stolpersteine im Überblick
  • Unterschriftsberechtigung
  • Reduktion der Komplexität aufgrund klarer Worte

Ihr Nutzen

Dieses Seminar ist fokussiert auf alle Unternehmen, die mit Luftsicherheit in Berührung sind. Das Recht wird anhand praxisnaher Beispiele leicht verständlich aufgezeigt. Dies ermöglicht es die Luftsicherheitskriterien zu verstehen und leichter anzuwenden. Unklarheiten werden beseitigt.



Beratung „Sichere Lieferkette“ - "Neues Luftsicherheitsgesetz und seine Auswirkungen"

Die Be-Lu GmbH bietet deutschlandweit Schulungen und Beratungen zu den Themen Luftsicherheit an. Wir unterstützen Sie bei der Erlangung des Status:

  • Bekannter Versender
  • Bekannter Lieferant
  • Reglementierter Beauftragter
  • Reglementierter Lieferant

Bisweilen kann es zu unvorhersehbaren Herausforderungen (bspw. die Mitarbeit eines Betriebsrates) während des Zulassungsverfahrens kommen. Hierfür arbeiten wir mit hochspezialisierten Anwälten zusammen.

Ferner beraten wir Sie außerhalb der Europäischen Union in allen Belangen sicherer Inbound-Luftfracht. Dies reicht von der Erstellung des Sicherheitsprogrammes (ganz gleich ob KC, KC3, RA, RA3, ACC3) über das Begleiten während des Zulassungsverfahrens bis zum abschließenden Audit. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei anstehenden Revisionsarbeiten des Sicherheitsprogrammes und begleiten Sie gerne bei den vorgeschriebenen "internen Audits".

Neues Luftsicherheitsgesetz
Das neue Luftsicherheitsgesetz ist da. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf die bestehenden Mechanismen. Da nicht die komplette EUVO 2015/1998 in das deutsche Luftsicherheitsgesetz übernommen wurde, ist ein Verständnis und der Zusammenhang zwischen beiden Gesetzestexten von immenser Bedeutung. Inhaltlich führt das neue Luftsicherheitsgesetz zu erheblichen Veränderungen. So wird die sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung wegfallen und allein die Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG gültig sein. Den Behörden werden dabei mehr Überprüfungsmöglichkeiten eingeräumt. So kann die Behörde vor Erteilung der Zuverlässigkeit einen Drogentest anordnen.

In Workshops besprechen fachkundige Anwälte mit Ihnen alle aktuellen Themen. Sie zeigen die Veränderungen einfach und verständlich auf. Dabei geht der Workshop nicht nur in die Tiefen der Luftsicherheit, sondern auch in die Tiefen der weiteren Auswirkungen (bspw.: Arbeitsrecht, Datenschutz, Dokumentationspflicht, Gesellschaftsrecht, etc.)

Der Teilnehmerkreis bezieht sich nicht nur auf Luftsicherheitsbeauftragte. Vielmehr betrifft der Workshop auch Themenkreise der Geschäftsführer, Sicherheitsbeauftragten, Betriebsräte, Personalleiter, etc.

Weitere Informationen finden Sie unter Details
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Jura-Workshop Termine: Auf Anfrage






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